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Steuernews

Das Jahr neigt sich so langsam dem Ende zu. Anbei stellen wir noch einmal kurz und knapp in Stichworten/Stichsätzen die wichtigsten Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel zusammen. Insbesondere sind hier die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf 22.000,00 Euro, die Anhebung des Mindestlohns auf 9,35 Euro, die Bonpflicht bei Bargeldumsätzen sowie die Änderungen im Reisekostenrecht hervorzuhehben.


Bei Fragen melden Sie sich jederzeit gerne bei euch. 

Begünstigung E-Fahrzeuge:

  • Ab 2019 erworbene Fahrzeuge BLP ab 2020 nur 25% statt bisher 50%
  • Verlängerung der Begünstigungsregelungen bis 2030
  • Leasingraten bleiben bei der GewSt außen vor
  • Übereignung von Fahrrädern an AN kann mit 25% pauschal besteuert werden

Lohnneuheiten:

  • Bei Jobtickets 2 Optionen entweder steuerfrei und Anrechnung auf Entfernungspauschale ODER 25%ige Pauschalsteuer und keine Anrechnung auf Entfernungspauschale (somit ist Jobticket und Fahrkostenerstattung parallel möglich)
  • Erhöhung der VMA von 12€ auf 14€ bzw. 24€ auf 28€
  • Änderung bei 44-Euro-Regelungen – keine Kostenerstattung mehr möglich; Multigutscheine (z.B. givve card) strittig (Anrufungsauskunft gem. §42d EStG wird empfohlen)
  • An AN überlassene Mietwohnungen sind nur Sachbezug, wenn Miete weniger als 2/3 der ortsüblichen Miete beträgt oder 25€/
  • Erhöhung Mindestlohn auf 9,35 Euro

Einkommensteuer: 


  • Bei Stpfl. mit Kindern in Berufsausbildung sind die vom Kind gezahlten KV/PV-Beiträge als Sonderausgabe abziehbar
  • Bei Steuererklärung 2020 Besonderheiten § 35cEStG (Energetische Gebäudesanierung) berücksichtigen
  • Soli-Abbau ab 1.1.2021 nur bei natürlichen Personen und gilt nicht für Abgeltungssteuer

Quick Fixes USt:

  • Innergemeinschaftliche Lieferung
    • Empfänger mit deutscher UStID zwingend ust-pflichtig
    • Voraussetzung für stfrei EU-Lieferung Vorlage einer im Zeitpunkt der Lieferung gültigen UStID eines anderen EU-Staates und fristgerechte ZM
    • Gelangensbestätigung nicht mehr erforderlich
  • Innergemeinschaftliches Reihengeschäft
    • wenn Zwischenhändler deutsche UStID hat, dann Reihengeschäft steuerpflichtigwenn Zwischenhändler EU-UStID hat, dann steuerfreie EU-Lieferung
  • Konsignationslager
    • Verbringen in Lager in EU ist kein ust-licher Vorgang mehr
    • erst Lieferung an Endabnehmer ist eine steuerfreie innergem. Lieferung
  • Margenbesteuerung bei Reiseleistungen:
    • für Umsätze ab 1.1.2022 muss die Marge pro Umsatz einzeln berechnet werden (keine Summenberechnung mehr!)
  • E-Books und Datenbanken werden zukünftig auch mit 7% besteuert (gilt ab Tag der Verkündung)
  • ab 1.1.2020 ermäßigter Steuersatz auf Fahrkarten/ Bahncard
  • Anpassung der Kleinunternehmergrenze von 17.500€ auf 22.000€ rückwirkend für 2019; Grenze laufendes Jahr 50.000€ bleibt unverändert
  • bei Neugründung von Unternehmen zwischen 2021 und 2026 quartalsweise UStVA Abgabe

Elektronische Kassensysteme:

  • in 2020 muss ein Schutzmodul („Black Box“) nachgerüstet werden und mit Registrierungscode bei FA angemeldet werden (Übergangsfrist bis 2023)
  • ab 1.1.2020 zwingend Belege drucken, aber keine Mitgabepflicht
    • Im Kampf gegen Steuerhinterziehung sollen Kassen technisch aufgerüstet werden. Bei jeder Transaktion soll dann auch ein Beleg ausgegeben werden. Die Kritikpunkte am sog. Kassengesetz und der damit einhergehenden Bon-Pflicht zum Jahreswechsel sind zahlreich.
    • Pflicht für Kassenbons: So spricht Rewe von 140.000 Kilometern mehr Papier
    • Es ist äußerst wichtig, dass für jeden Barumsatz ein Kassenbon gedruckt wird (somit müssen Restaurants, Supermärkte, Shops, Bars etc. jedem Gast/Kunden einen Bon drucken, auch wenn der Kunde diesen nicht möchte/verlangt)!!! 
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