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Vorgehen Kurzarbeitergeld

Guten Morgen zusammen,

 

bezugnehmend auf unseren ersten Blogbeitrag zu den Maßnahmen in Sachen Corona anbei die Informationen zum Vorgehen in Sachen Kurzarbeitergeld.  

Die Agentur für Arbeit hat hier ein sehr gutes Erklärungsvideo zum Verfahren bereitgestellt. Bitte schauen Sie sich dieses Video an. Achtung: Hier wird noch die alte Gesetzeslage dargestellt. Die SV-Beiträge werden für den Arbeitgeber nicht fällig!

https://www.youtube.com/watch?v=6C-Nq3zTWQs

Wie gehen wir hier zusammen vor: 

 

  1. Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter bzw. Betriebsrat über die wirtschaftliche Situation. 

 

  1. Holen Sie sich die Einverständnis Ihrer Mitarbeiter ein. Ein entsprechender Entwurf einer Einverständniserklärung ist im Anhang beigefügt. 

 

  1. Bitte informieren Sie uns über die Engpässe

 

  1. Bitte erstellen Sie eigenständig die Anzeige zum Kurzarbeitergeld und fügen Sie dieser Anzeige sämtliche notwendige Dokumente (Einverständniserklärung, Aufstellung der betroffenen Arbeitnehmer mit Arbeitszeiten und der Höhe des Einkommens etc.) bei. 
    1. Die Anzeige kann entweder online vorgenommen werden. 
      1. https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen
    2. oder manuell mit folgenden Antrag angezeigt werden: 
      1. https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf

 

  1. Bitte informieren Sie uns über die Prüfung seitens der Agentur für Arbeit und teilen Sie uns mit, ob die Agentur für Arbeit Ihnen Kurzarbeitergeld genehmigt hat. 

 

  1. Das Kurzarbeitergeld ist im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung von uns zu ermitteln. Bitte teilen Sie uns hierzu den Umfang der geleisteten bzw. der nicht geleisteten Arbeitsstunden mit. Wir erstellen so dann für Sie den Leistungsantrag für die Agentur für Arbeit. 

 

Achtung: Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, vor der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld Überstundenguthaben und (Rest)Urlaubsansprüche abzubauen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub bereits anderweitig verplant hat. Der Abbau von Überstunden und (Rest)Urlaubsansprüchen ist für die Bewilligung von KuG zwingend.

Bei Fragen zum Vorgehen rufen Sie uns gerne umgehend an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

 

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in diesen Freitag.

Betriebliche Regelung zur Kurzarbeit aufgrund der Corona Pandemie

 

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